Pressemitteilung der Bundesvorsitzenden SPDqueer

Veröffentlicht am 20.07.2018 in Allgemein

Günter Krings als Kandidat für das höchste deutsche Richteramt nicht haltbar

Der CDU-Staatssekretär im Bundesinnenministerium Günter Krings fiel in den letzten Jahren dadurch auf, dass er sich gegen die Gleichstellung von sexuellen und geschlechtlichen Minderheiten positionierte. Dennoch wird er als Favorit für einen frei werdenden Richterposten am Bundesverfassungsgericht gehandelt - offenbar mit Unterstützung von FDP und Grünen. Die SPD-Fraktionsvorsitzende Andrea Nahles äußerte bereits Bedenken zu dem Vorschlag, Krings zum Verfassungsrichter zu ernennen.

Hierzu erklärt die Bundesvorsitzende der SPDqueer, Petra Nowacki:

Als Arbeitsgemeinschaft für Akzeptanz und Gleichstellung können wir nicht nachvollziehen, dass Günter Krings überhaupt als zukünftiger Bundesverfassungsrichter gehandelt werden kann. Krings sprach sich nicht nur mit der inakzeptablen Begründung, dass er ein Verbot von gleichgeschlechtlichen Ehen im Grundgesetz verankert sehe, gegen die Öffnung der Ehe aus. 2010 behauptete er sogar, dass eine gleichgeschlechtliche Elternschaft das Kindeswohl gefährde.

Am Bundesverfassungsgericht zu besetzen ist eine Position im Ersten Senat, der für Grundrechte zuständig ist. Das Bundesverfassungsgericht ist oberste Hüterin unserer Grundrechte, zu denen auch Gleichberechtigung und der Schutz vor Diskriminierung zählen.

Mit seinen inhaltlichen Positionierungen ist Günter Krings als Kandidat für das höchste deutsche Richteramt ungeeignet. Daher ist der Personalvorschlag nicht haltbar

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